Aus der alltäglichen Prüftätigkeit der VA - Eine „Falschmeldung“ mit Folgen

31. Jänner 2018

Ein Mann verlegte im April 2016 seinen Hauptwohnsitz von Klingenbach nach Wien. Im Zuge von Behördengängen stellte sich jedoch im Juni 2016 heraus, dass seine Meldung nicht aufrecht war. Da er keine Berichtigung seiner Meldedokumentation erwirken konnte, wandte er sich an die VA.

Zwischenzeitlich hatte der Mann versucht, die Situation selbst zu klären. Er erhielt jedoch die Information, dass er einen Tag lang an einer Adresse in Klingenbach gemeldet war und seine Meldung in Wien daher nicht mehr aktuell sei. Seine Versuche, eine Berichtigung der fehlerhaften Meldedokumentation zu erwirken, blieben erfolglos. Die Behörde stellte im Juli 2016 eine „neue“ Anmeldung aus und ignorierte die Meldung vom April 2016. Der Mann war demnach knapp drei Monate nirgends gemeldet. Da zahlreiche finanzielle Leistungen an eine Meldung gekoppelt sind, entgingen dem Mann auch Einkünfte während dieser Zeit.

Die VA leitete ein Prüfverfahren ein und konfrontierte das BMI als oberstes Organ in Meldeangelegenheiten mit dieser Angelegenheit. Das Innenministerium teilte in seiner Stellungnahme mit, dass das Durcheinander durch die Überschneidung von Amtswegen, längerer Bearbeitungsdauer sowie Fehlern bei der Meldebehörde Klingenbach passiert sei. Aufgrund des Einschreitens der VA konnte die Angelegenheit erfreulicherweise geklärt werden.