Aus der alltäglichen Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft – Behörde beantwortet Schreiben nicht

31. Oktober 2018

Seit Jahren ist eine Wiener Familie im Besitz eines Grundstücks in einer Gartensiedlung im 10. Bezirk. Da der Garten vor allem in den Sommermonaten als Zweitwohnsitz genutzt wird, beantragte die Grundstückseigentümerin die Ausstellung eines „Saisonparkpickerls“. Laut Auskunft des Magistratischen Bezirksamts erfülle das Grundstück jedoch nicht die erforderlichen Voraussetzungen – der Antrag wurde abgelehnt.

Anspruch auf ein zusätzliches „Saisonparkpickerl“ hätten nämlich nur Kleingartenbesitzerinnen und -besitzer („Schrebergärten“) mit Wiener Hauptwohnsitz, im Übrigen auch eine Ungleichbehandlung gegenüber beispielsweise Kleingartenbesitzerinnen und –besitzern aus Niederösterreich, die die Volksanwaltschaft bereits in Berichten an den Wiener Landtag kritisiert hat.

Für die Wienerin war die Entscheidung der Behörde nicht nachvollziehbar. Sie richtete daher ein Schreiben mit Fragen an die Bezirksvorstehung und brachte darin auch ihr Unverständnis zum Ausdruck. Als das Schreiben auch Wochen später unbeantwortet geblieben war, wandte sie sich an die Volksanwaltschaft.

Volksanwalt Fichtenbauer kritisiert, dass die Behörde nicht auf das Schreiben der Frau geantwortet hat: „Diese Vorgehensweise widerspricht dem Grundsatz einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Positiv ist anzumerken, dass sich die Stadt Wien in einer Stellungnahme mittlerweile für das Fehlverhalten entschuldigt hat.“