Gemeinsame Sprache und verwandte Rechtskulturen verbinden

25. Oktober 2018

Von 23. bis 24. Oktober fand in der Volksanwaltschaft der mittlerweile traditionelle Erfahrungsaustausch der Nationalen Präventionsmechanismen (NPM) Deutschlands, Österreichs und der Schweiz statt. Erfreulicherweise wurde die Runde erstmals durch die Volksanwältin Südtirols, den Landesvolksanwalt von Vorarlberg und den Behindertenanwalt von Tirol erweitert.

Fokus auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Schwerpunkt des diesjährigen Austausches war die Wahrnehmung von Behinderung und von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen. So wurden etwa grundsätzliche Fragen zum OPCAT-Mandat und der UN-Behindertenrechtskonvention besprochen. Klassische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Wohneinrichtungen und Werkstätten) werden von den Kommissionen der Volksanwaltschaft regelmäßig besucht. Überschneidungen des Prüfmaßstabs der UN-BRK und des OPCAT-Mandats sind keine Seltenheit. Dies schon deshalb, weil Menschen mit Behinderungen ebenso in Asylzentren, Justizanstalten, Polizeiinspektionen etc. anzutreffen sind. Im gesamten deutschsprachigen Raum macht z. B. die zunehmende Anzahl von Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Alten- und Pflegeheimen aber auch Krankenanstalten ein spezifisches Eingehen auf deren Situation erforderlich. 

Gemeinsame Herausforderungen erfolgreich meistern

Im Rahmen des Austausches wurden auch ganz konkrete Herausforderungen, die sich in allen Ländern stellen, besprochen. Einig waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass es gesellschaftlich mehr Bewusstsein dafür braucht, wie unterschiedliche Ausgrenzungsmechanismen die Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen negativ beeinflussen. Hier liegt es auch an den Nationalen Präventionsmechanismen und/oder Ombudseinrichtungen mithilfe kritischer Berichts- und Medienarbeit diese sichtbar zu machen. Gewalterfahrungen prägen das Leben vieler Frauen und Männer mit Behinderungen schon von Kindheit an und tragen zur Verstärkung gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei.

Am Ende des ersten Tages der Konferenz stand ein Besuch bei der Ausstellung „Dialog im Dunkeln“, bei dem die Teilnehmenden, geführt von blinden Tourguides, alltägliche Situationen in absoluter Dunkelheit meistern mussten. Am zweiten Tag präsentierte die Leiterin der Kommission 4, Andrea Berzlanovich, die Vorbereitung und den Ablauf eines Besuchs in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Nach einer ausführlichen Diskussionsrunde wurde ein Fazit zu den Erkenntnissen der vergangen  zwei Tage gezogen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich vor allem einig, dass die Aufgabe von  NPM nicht vorrangig darin liegt, Missstände aus der Vergangenheit aufzudecken, sondern dazu beizutragen, Strukturen so zu verändern, dass diese in Zukunft im Sinne des Präventionsauftrages unwahrscheinlicher werden.

Volksanwältin Gertrude Brinek begrüßte den kollegialen Austausch: „Gemeinsame Sprachkulturen, aber auch gemeinsame Rechtskulturen verbinden und bieten einen ausgezeichneten Rahmen um gemeinsame Lösungsansätze zu finden."

Nächstes Treffen in der Schweiz zu Schubhaft und Grenzschutz

Der Austausch endete nicht, ohne bereits die Schwerpunkte für das Treffen im nächsten Jahr, das voraussichtlich in der Schweiz stattfinden wird, anzudenken. Bei der kommenden Veranstaltung, der alle diesjährigen Teilnehmer mit großer Vorfreude entgegensehen, sollen vor allem auch Themen wie Schubhaft und Grenzschutz besprochen werden.