Gesund und Sicher

16. April 2018

Am 13. April fand im Einkaufszentrum Riverside in Wien die Veranstaltung „Gesund und sicher in den besten Jahren“ statt. Volksanwältin Gertrude Brinek nutzte die Senioren-Veranstaltung, um intensiv über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft zu informieren, und stand Besucherinnen und Besuchern für persönliche Gespräche und Beschwerden über die Verwaltung zur Verfügung.

Den ganzen Tag über wurde im EKZ Riverside ein buntes Informations- und Unterhaltungsprogramm für Seniorinnen und Senioren geboten. Auf der Veranstaltungsbühne konnten sich die Besucherinnen und Besucher bei Vorträgen der Polizei Wien kriminalpolizeilich Beratung lassen, Kräuterpfarrer Benedikt stellte aktuelle Gesundheitsthemen der Naturmedizin vor und im Gespräch mit Prof. Georg Markus konnte man alles über seinen aktuellen Buch-Bestseller “Fundstücke – Meine Entdeckungsreise in die Geschichte” erfahren.

Volksanwältin Gertrude Brinek diskutierte gemeinsam mit Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes und Abgeordnete zum Wiener Landtag, und Karl Mahrer, Abgeordneter zum Nationalrat, mit Moderatorin Gertrude Aubauer aktuelle Senioren-relevante Themen.

Darüber hinaus informierten zahlreiche Aussteller über neue Produkte und Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren – darunter der Seniorenbund Wien, die Polizei Wien, der Österreichischer Herzfonds, die Aktiven Diabetiker Austria, die örtlichen Notare, zahlreiche Senioren- und Pflegeheime uvm.

Bei ihrem Infostand stellte die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit vor, diskutierte mit den Besucherinnen und Besuchern Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung und nahm Beschwerden über Behörden direkt vor Ort auf. Einen wichtigen Schwerpunkt bildeten dabei Themen rund um das neue Erwachsenenschutzgesetz. Einmal mehr betonte Volksanwältin Brinek wie wichtig es sei, rechtzeitig selbst zu bestimmen, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden sollen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

„Mit der Abschaffung der Sachwalterschaft ab 1. Juli 2018 rückt der Wille der Betroffenen in den Mittelpunkt“, so Brinek. „Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht kann jede und jeder festlegen, wer bestimmte Angelegenheiten übernehmen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr fähig ist.“