Ombudseinrichtung Tschechiens zu Arbeitsgespräch in Wien

21. Februar 2018

Nach einem ersten bilateralen Treffen zwischen der Volksanwaltschaft und der tschechischen Ombudseinrichtung, das im Vorjahr in Mikulov stattfand, lud Volksanwalt Kräuter seinen Amtskollegin Anna Šabatová am 20. Februar 2018 zu einem Folgetreffen nach Wien ein. Besprochen wurde erneut die Problematik der Umsetzung EU-rechtlicher Bestimmungen bei grenzübergreifenden Familienleistungen.

Die Volksanwaltschaft ist – ebenso wie die tschechische Ombudseinrichtung – immer wieder mit Fällen konfrontiert die sich um Familienleistungen mit Auslandsbezug drehen, d.h. Situationen in denen ein Elternteil oder beide Eltern in einem EU-Mitgliedstaat (z.B. Österreich) arbeiten aber in einem anderen (z.B. Tschechien) wohnen.

Immer öfter wenden sich Bürgerinnen und Bürger an die jeweilige Institution und bitten um Unterstützung, wenn keine Klarheit darüber herrscht welches Mitgliedsland für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig ist und sich die Klärung dieser Zuständigkeit so lange verzögert (Monate oft sogar Jahre), dass es aufgrund der mangelnden Auszahlung zu existenzgefährdenden Situationen kommt.

Ombudsfrau Šabatová und Volksanwalt Kräuter kamen überein, die bei diesen bilateralen Treffen gewonnenen Einsichten über die unterschiedliche Herangehensweise in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des jährlichen Netzwerktreffens der europäischen Bürgerbeauftragen in Brüssel zu thematisieren und dabei auch auf die unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Empfehlungen der EU-Kommission aufmerksam zu machen.

„Wir werden das Treffen in Brüssel dazu nutzen, Bewusstsein für diese Problematik zu schaffen und zu diskutieren, wie europäische Ombudseinrichtungen helfen können, damit sich die Abwicklung dieser Auslandsbezüge beschleunigt und in allen Mitgliedstaaten auch ident gehandhabt wird,“ versicherte Volksanwalt Kräuter.

Besorgt zeigte sich Ombudsfrau Šabatová auch über Ankündigungen der neuen österreichischen Regierung, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder zu indexieren. Volksanwalt Kräuter informierte die tschechischen Gäste über die aktuelle Situation und betonte, dass die Volksanwaltschaft in der Begutachtungsphase des Gesetzesentwurfes bereits eine Stellungnahme abgegeben habe, in der sie klar die Meinung vertritt, dass der Gesetzesentwurf mit unionsrechtlichen Vorgaben schwer zu vereinbaren sein werde.