Volksanwältin Brinek: Qualität von psychiatrischen Gutachten muss verbessert werden

18. September 2018

Anlässlich der steigenden Beschwerden über psychiatrische und psychologische Gutachten fordert Volksanwältin Gertrude Brinek die Etablierung von Mindeststandards.

Unter der Federführung von Volksanwältin Brinek erarbeitete ein multidisziplinär zusammengesetzter Kreis von Fachleuten Themenbereiche, wie die Qualität von Gutachten verbessert werden kann. Während des ersten Hearings am 17.9.2018 waren sich die beteiligten Expertinnen und Experten einig, dass die Entwicklung von formellen sowie inhaltlichen Anforderungen an Gutachten betreffend psychisch kranker Rechtsbrecher dringend notwendig sei. Sie unterstützten die Volksanwaltschaft bei ihren Forderungen. Ziel müsse sein, alle Risiken adäquat zu erfassen und eine hohe Qualität der Gutachten sicherzustellen.

Gutachten sind wichtige Erkenntnis- und Informationsquellen für die Rechtsprechung. Sie legitimieren die behördliche Entscheidung und haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Betroffenen.

Volksanwältin Brinek: „Die Qualität muss stimmen. Gutachten müssen richtig und verlässlich sein. Einheitliche Standards müssen so verfasst werden, dass sie gelebt und auch überprüft werden können.“ Bis Jahresende wird die multidisziplinär zusammengesetzte Expertenrunde an der Formulierung von Mindestanforderungen für psychiatrische und psychologische Gutachten arbeiten. „Wir werden die Ergebnisse unserer Arbeit in einer Publikation zusammenfassen“, so Brinek.