Volksanwältin Brinek zur UVP-Pflicht für den Heumarkt

11. April 2019

„Die Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind von der Volksanwaltschaft zur Kenntnis zu nehmen. Eine Überprüfung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes ist daher nicht möglich.“

Volksanwältin Brinek verweist darüber hinaus auf die bereits 2017 an den Wiener Gemeinderat ergangene Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft, die auch dem Wiener Landtag übermittelt wurde. Darin kritisierte die Volksanwaltschaft die Vorgangsweise der Stadt Wien zur Festsetzung eines neuen Flächenwidmungsplanes für das Heumarkt Areal und den Abschluss des Vertrages mit dem Projektwerber. Einer der Kritikpunkte war die mangelnde Rücksichtnahme auf den Status als Weltkulturerbe. „Will die Stadt Wien das Weltkulturerbe in Zukunft schützen, sollte eine entsprechende Bestimmung in die Wiener Bauordnung aufgenommen werden. Es steht ihr fei, auch einen neuen Flächenwidmungsplan festzusetzen. Dies wäre die beste Lösung!“, so Volksanwältin Brinek. Bislang hat der Wiener Landtag diese Anregung jedoch noch nicht aufgegriffen.