Alter und Pflege

19. Mai 2010

Bei der der Volksanwaltschaft sind Sie bei Problemen mit einer gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt (z.B. PVA, SVA der gewerblichen Wirtschaft, usw.) oder einer anderen Sozialbehörde, die für Angelegenheit von behinderten Menschen oder die Gewährung von Pflegegeld zuständig ist, an der richtigen Adresse.

In unseren Pensionsfällen geht es meist um Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Ablehnung von Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen sowie allgemein um Fragen der Pensionsberechung und Anerkennung von Versicherungszeiten. Vor allem in zwischenstaatlichen Pensionsverfahren haben wir immer wieder auch mit Beschwerden zu tun, die eine unzumutbare Verfahrensverzögerung aufzeigen.

Hier versuchen wir auf eine entsprechende Beschleunigung hinzuwirken. Ein erheblicher Teil unserer Tätigkeit betrifft Fragen des Pflegegeldes. Es geht dabei meist um die Frage der richtigen Einstufung der Pflegebedürftigen, aber auch um Probleme der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger sowie um Diskrepanzen zwischen Bundes- und Landespflegegeld. Daneben kümmern wir uns auch um rechtliche Aspekte der Finanzierung von Heilbehelfen, der behindertengerechten Wohnungsadaptierung und Fördermaßnahmen für behinderte Menschen.

So können wir helfen

Jede Beschwerde gegen eine Pensionsversicherungsanstalt oder sonstige Sozialbehörde wird von uns rechtlich geprüft. Sie werden so rasch wie möglich vom Ergebnis der Überprüfung verständigt.

Eine solche Prüfung ist aber nicht Selbstzweck. Wenn wir Fehler im Vorgehen der Behörde aufdecken, so setzen wir alles daran, dass diese behoben werden und die Betroffenen zu ihrem Recht kommen. So können wir etwa Nachzahlungen von Pensionsleistungen und Pflegegeld bzw. generell die nachträgliche Aufhebung von negativen Entscheidungen empfehlen. Das Sozialversicherungsrecht bietet hier glücklicherweise gute Rahmenbedingungen auch für nachträgliche Korrekturen.

Die Volksanwaltschaft agiert dabei aber nicht wie ein „klassischer“ Rechtsanwalt. Wir verfassen also keine Berufungen oder Einsprüche. Wir versuchen außerhalb der regul ren Instanzenzüge eine Lösung zu erreichen und verstehen uns als Vermittler zwischen Bürger und Behörde. Gerade im Sozialbereich funktioniert das recht gut, obwohl die Volksanwaltschaft über keine Zwangsmittel gegenüber den Behörden verfügt. Unsere „Waffen“ sind gute Argumente und Überzeugungsarbeit.