Brinek: Unterhaltsverfahren dauert über drei Jahre

14. Februar 2011

Das Bezirksgericht Donaustadt benötigte über drei Jahre, um über die Anträge von zwei Schwestern zu entscheiden, die höhere Unterhaltszahlungen ihres Vaters forderten. Während des Verfahrens musste die Jugendwohlfahrt die Vertretung der Mädchen beenden – sie waren beide volljährig geworden. 

Die Jugendwohlfahrt brachte als Vertreterin der beiden minderjährigen Schwestern im Dezember 2007 einen Antrag ein, wonach der Vater der Kinder in Zukunft einen höheren monatlichen Unterhalt zahlen sollte. Erst fast drei Jahre später – im Juli 2010 – konnte für eines der beiden Mädchen eine Einigung erzielt werden. Im September 2010 entschied das Bezirksgericht Donaustadt schließlich über den Antrag des zweiten Mädchens, den ihr Vater mit Rekurs bekämpfte. 

Das Unterhaltsverfahren gestaltete sich äußerst langwierig: Acht Monate wurde das Verfahren vom Bezirksgericht Donaustadt unterbrochen, um festzustellen, ob der Vater der Kinder verfahrensfähig ist. Für den Vater wurde im Lauf des Verfahrens ein Sachwalter bestellt, wofür verschiedene Gutachten eingeholt wurden. Die medizinische Sachverständige benötigte allein rund sechs Monate, um die Arbeitsfähigkeit des Unterhaltschuldners festzustellen. Aber auch das Bezirksgericht Donaustadt trug selbst zu der langen Verfahrensdauer bei: Es benötigte rund fünf Monate, um einen Sachverständigen mit der Erstellen eines weiteren notwendigen Gutachtens zu beauftragen. 

Die zuständige Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek zieht nach dem Abschluss des Prüfverfahrens folgende Bilanz: „Trotz einer Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände in diesem Fall ist die lange Verfahrensdauer für die Betroffenen unzumutbar. Da die beiden Mädchen während des Verfahrens volljährig wurden, waren sie in dieser sensiblen Angelegenheit vor Gericht ganz auf sich alleine gestellt. Derart lange Unterhaltsverfahren und ihre Auswirkungen schaden dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.“