Kostentragung für Protonenbestrahlung

13. Mai 2017

Durch die Ausbreitung eines Tumors in der linken Kiefer- und Nasennebenhöhle ist ein 62-jähriger Niederösterreicher am linken Auge erblindet. Weil die Chemotherapie nicht erfolgreich war, soll eine spezielle Behandlung, eine sogenannte Protonenbestrahlung, den Tumor effektiver bekämpfen.

Der Antrag auf eine Kostenübernahme für die Behandlung – bei dem österreichweit einzigen Anbieter MedAustron in Wr. Neustadt – wurde von der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe zunächst abgelehnt. Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft wurden rund 18 650 Euro der rund 27 500 Euro teuren Behandlung von der Krankenkasse gedeckt. Die Höhe dieses Zuschusses orientiert sich am Ausmaß der durchschnittlichen Kostentragung von ausländischen gesetzlichen Versicherungsträgern mit Sitz in einem EWR-Mitgliedsstaat. Für die restlichen 8 800 Euro muss der Patient selbst aufkommen.

Den Patienten trifft eine Kostenbelastung, weil bislang kein Verrechnungsvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungen und dem Institut in Wr. Neustadt zustande kam. Bei einer Bestrahlung in einem deutschen Institut (z.B. in München) würden aber die gesamten Kosten von der Krankenkasse getragen werden.

Der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes Mag. Wurzer weist darauf hin, dass es bereits seit einem Jahr Tarifverhandlungen mit dem Institut gebe. Ziel des Hauptverbandes sei ein Sachleistungsvertrag, der auch rückwirkend gilt: die Kosten würden zukünftig direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und der Patient müsste nichts mehr zahlen. Bereits geleistete Zahlungen würden rückerstattet werden.

Volksanwalt Kräuter fordert Lösungen: „Wenn man am Verhandlungsweg zu keinem vernünftigen Ergebnis kommt, müssen gesetzliche Änderungen angedacht werden!“

Bis es zu einer Einigung und einer damit einhergehenden rückwirkenden Zahlung kommt, appelliert Volksanwalt Kräuter an die Krankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe, den Betroffenen bei der Kostentragung zu unterstützen.

Nachgefragt:  Wartezeit bei MRT- und CT-Termin

Wer in Österreich einen kurzfristigen MRT- oder CT-Termin benötigte, musste immer öfter in die eigene Tasche greifen. Patientinnen und Patienten sahen sich für Untersuchungen, die von den Krankenkassen getragen wurden, mit langen Wartezeiten konfrontiert.

Nach Einschreiten der Volksanwaltschaft gibt es nun endlich eine Einigung zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer über die Abgeltung der CT- und MRT-Untersuchungen:

Ab 2018 soll die Wartezeit für MR-Untersuchungen nicht länger als 20 Tage und für CT-Untersuchungen nicht länger als 10 Tage betragen. Medizinisch dringende Fälle sollen innerhalb von 5 Arbeitstagen untersucht werden. Außerdem wird es zu keiner Bevorzugung privat zahlender Patientinnen und Patienten mehr kommen.

Volksanwalt Kräuter begrüßt die Einigung und freut sich einer „Zwei-Klassen-Medizin“ so entgegen zu wirken. Mit diesen Wartezeiten würde Österreich dann europaweit an der Spitze liegen.