Menschenrechtsbildung: Die Publikation „Junge Menschen und ihre Rechte“

19. November 2013

Gesellschaftspolitische Bewusstseinsbildung als zentraler Aufgabenbereich für die Volksanwaltschaft als Menschenrechtshaus der Republik

Am 19.11.2013, dem Vortag des Internationalen Kinderrechtstages, präsentierte die Volksanwaltschaft ihr neues Buch „Junge Menschen und ihre Rechte“. Damit setzt die Volksanwaltschaft, die seit Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig ist, einen neuen Schwerpunkt in Richtung Menschenrechts- und gesellschaftspolitischer Bewusstseinsbildung für und mit jungen Menschen.

Kräuter: Neues Tätigkeitsfeld der Volksanwaltschaft wird begleitet von gesellschaftspolitischer Bewusstseinsbildung

Dr. Günther Kräuter, Vorsitzender der Volksanwaltschaft: "Die Volksanwaltschaft erlebt derzeit einen tiefgreifenden Wandel. Neben der jahrzehntelang bewährten Individualbeschwerde zum Verwaltungshandeln etabliert sich nunmehr die präventive Einflussnahme gegen drohende Menschenrechtsverletzungen. Das neue verantwortungsvolle Tätigkeitsfeld  der Volksanwaltschaft wird begleitet von gesellschaftspolitischer Bewusstseinsbildung, auch und vor allem mit jungen Menschen. Ich freue mich, dass es erstmals eine Publikation der Volksanwaltschaft gibt, die sich dieser Zielgruppe zuwendet. Meiner Amtskollegin, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, gilt mein Dank sowohl für die Initiative als auch die ambitionierte, interessante und gelungene Umsetzung des Projektes."

Brinek: Kinderrechte müssen im täglichen Leben erfahrbar sein, sonst bleiben sie leblos

Volksanwältin und Autorin des Buches, Dr. Gertrude Brinek, betont die Bedeutung der Menschenrechtsbildung: „Menschenrechte bleiben solange ein bloßes politisch unverbindliches Bekenntnis, solange sie nicht einen „Sitz im Leben“ der Menschen selbst haben, das heißt, solange auf einer hohen politischen Ebene Erklärungen verfasst und in Dokumenten verstaut und daraus keine verbindlichen praktischen Konsequenzen abgeleitet werden. Kinderrechte sind speziell auf Kinder angepasste und auf ihre speziellen Bedürfnisse hin ausgelegte Menschenrechte, denen fundamentale Garantien zugrunde liegen. Sie müssen im täglichen Leben erfahrbar und erlebbar sein, sonst blieben sie leblos. Sie werden dann nachhaltig wirksam, wenn Kinder und Jugendliche ihre Rechte auch kennen und die Konsequenzen daraus ableiten können.“

Fichtenbauer: Menschenrechtsbildung fügt sich harmonisch in bisheriges Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft ein

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer sieht die Menschenrechtsbildung in enger Verbindung mit den bisherigen Aufgaben der Volksanwaltschaft: „Die Volksanwaltschaft prüft Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über die öffentliche Verwaltung. Schon bisher war es ihre Aufgabe, die Einhaltung der Grundrechte zu kontrollieren. Die neuen Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte fügen sich geradezu harmonisch in das bisherige Aufgabenfeld der Volksanwaltschaft. Es freut mich, die Verantwortung wahrnehmen zu dürfen, zur Bewusstseinsbildung für Menschen- und Kinderrechte beizutragen.“

Menschenrechtsbildung als zentrale Forderung der Vereinten Nationen

Menschenrechtsbildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Entwicklung und Förderung der Menschenrechte in einem Staat. Sie ist eine zentrale Forderung der Vereinten Nationen. Bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurde gefordert, „durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern“. Die Vereinten Nationen haben bei der Weltkonferenz 1993 die Dekade der Menschenrechtsbildung ausgerufen – 1994 bis 2005. Daran schloss sich das seit 2005 laufende Weltaktionsprogramm für Menschenrechtsbildung, das noch bis 2015 läuft. Gefordert wurde die Verbreitung des Wissens über die Menschenrechte in den Schulen und die Sensibilisierung für Menschenrechte in allen Gesellschaftsschichten.

Das Recht auf Bildung als Recht auf Menschenrechtsbildung

Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schreibt für alle Menschen das Recht auf Bildung fest. Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beinhaltet die grundlegende Zielrichtung jeglicher Bildung, und zwar, „dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss (…).“ Diese Zielvorgaben werden in Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention und in Artikel 10 der Frauenrechtskonvention ergänzt und konkretisiert. Des Weiteren hat der UN-Kinderrechtsausschuss konstatiert, dass jede Bildung die Menschenrechte des Kindes achten muss, und Kinder mit den Werten der Menschenrechte vertraut gemacht werden müssen. Die Unterkommission der Vereinten Nationen für Menschenrechte stellte 1997 ausdrücklich fest, dass das Menschenrecht auf Bildung als ein Recht auf Menschenrechtsbildung zu verstehen sei.

Das neue Buch der Volksanwaltschaft als Beitrag zur gesellschaftspolitischen Bewusstseinsbildung

Die Volksanwaltschaft will mit ihrem Buch zu der von den Vereinten Nationen geforderten Bewusstseinsbildung beitragen. „Junge Menschen und ihre Rechte“ richtet sich an 15 bis 16-jährige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge und Jugendliche in Ausbildung und in der Jugendarbeit. Es dient des Weiteren Lehrerinnen und Lehrern als nützliche Basis und Informationsquelle für die weitere Thematisierung und Bearbeitung der Kinder- und Menschenrechte im Unterricht sowie der öffentlichen Verwaltung (insb. Justiz und Polizei) in der täglichen Praxis. Im Sinne der breiten Bewusstseinsbildung soll es auch alle Eltern ansprechen. Ziel ist es, dass junge Menschen ihre Rechte kennen, beanspruchen und verteidigen können. „Rechte in Anspruch zu nehmen setzt voraus, über die jeweiligen Rechte Bescheid zu wissen und ihre Anwendung zu lernen. Rechte zu haben, bedeutet aber auch Verantwortung zu leben und sich nicht schweigend auf das Engagement der anderen zu verlassen“, sagt Brinek.

Das Buch legt einige typische Beispiele aus dem Leben junger Menschen dar. Es will zum Weiterfragen und Weiterdenken anregen, die Selbstständigkeit fördern und die Bereitschaft erhöhen, das Leben aktiv mitzugestalten. Es versteht sich als Einladung, direkt in die Volksanwaltschaft, in das „Haus der Menschenrechte“ in Wien zu kommen, zu diskutieren und ihre Arbeit vor Ort kennen zu lernen.

Unterrichtsmaterialien begleitend zum Buch

Zentrum polis, die zentrale pädagogische Serviceeinrichtung zur Politischen Bildung in der Schule, stellt Lehrkräften begleitend zum Buch Unterrichtsideen und -materialien zur Verfügung. In der Online-Datenbank der Praxisbörse finden sich Unterrichtsbeispiele und Stundenbilder rund um die Themen Kinderrechte und Menschenrechte. Über den polis-Shop können gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr Unterrichtsmaterialien bestellt werden.
Nähere Informationen: http://www.politik-lernen.at/

Die Volksanwältin und die Volksanwälte luden zur Buchpräsentation in den Festsaal der Volksanwaltschaft.

Gertrude Brinek: Junge Menschen und ihre Rechte. Eine Publikation der Volksanwaltschaft. Mit einem Vorwort von Bundespräsident Heinz Fischer und Beiträgen von Manfred Nowak, Renate Winter und Stefan Schennach. Edition Ausblick.

Das Buch ist seit 20. November 2013 in jeder Buchhandlung und beim Verlag Edition Ausblick http://www.edition-ausblick.at/ erhältlich.