Menschenrechtsbildung mit Schülerinnen und Schülern

7. März 2014

Im Zuge der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, setzte diese einen neuen Schwerpunkt in Richtung Menschenrechts- und gesellschaftspolitischer Bewusstseinsbildung für und mit jungen Menschen. Vor diesem Hintergrund lädt die Volksanwaltschaft Schülerinnen und Schüler aus ganz Österreich herzlich ein, im Rahmen des Unterrichts die Volksanwaltschaft als Menschenrechtshaus der Republik zu besuchen. Ziel ist es, dass junge Menschen ihre Rechte kennen, beanspruchen und verteidigen können. Für eine begleitende und vertiefende Thematisierung der Kinder- und Menschrechte im Unterricht stellt die Volksanwaltschaft jeder Schulgruppe die Publikation „Junge Menschen und ihre Rechte“ zur Verfügung.

In Zusammenhang mit dieser neuen Schwerpunktsetzung empfing Volksanwältin Brinek am 05. März 2014 rund 30 Schülerinnen und Schüler der Europäischen Mittelschule Neustiftgasse. Die vielen Fragen der Jugendlichen zeigten, dass Interesse und Betroffenheit am Thema bei den jungen Menschen groß ist.

Kinderrechte im Alltag der Schülerinnen und Schüler

Was ist Demokratie? Was sind Menschen- und Kinderrechte und wer kontrolliert diese? Was sind die Funktionen der Volksanwaltschaft? Fragen, die für Schülerinnen und Schüler einer vierten Klasse auf den ersten Blick nach trockener Theorie klingen. Im Gespräch mit Volksanwältin Brinek stellte sich jedoch schnell heraus, dass viele Jugendliche genau solchen Themen auch in ihrem Alltag begegnen.

„Ich war ein Opfer von Cyber-Mobbing“, „Meine Eltern sind geschieden (…) meine Mutter will nicht, dass ich meinen Vater sehe“, „Ich bekomme Drohanrufe von einer unbekannten Nummer“ – solche und ähnliche Erfahrungen wurden von den Schülerinnen und Schülern beim Treffen erzählt.

Dabei diskutierten sie Themen wie Datensicherheit im Internet, Facebook und Smartphones, Rechte (und Pflichten) von Kindern gegenüber Eltern, Schule und dem Staat - und so wurden abstrakte Begriffe, wie Meinungsfreiheit, Wohl des Kindes oder das Recht auf Bildung zu alltäglich gelebten Realitäten, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen betreffen.