• Ihre Beschwerde

    Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, was Sie tun müssen, wenn Sie sich bei der Volksanwaltschaft beschweren möchten.

     

    Rot unterstrichene Informationen sind Links. Das bedeutet, Sie bekommen weitere Informationen, wenn Sie darauf klicken.
    Schwarz unterstrichene Informationen sind schwierige Wörter, zu denen Sie im Bereich „Fachbegriffe“ weitere Erklärungen finden.

  • Beschwerde-Möglichkeiten

    Sie können sich bei der Volksanwaltschaft telefonisch, schriftlich oder persönlich beschweren.

    Für nähere Informationen zu den Beschwerde-Möglichkeiten klicken Sie bitte den Button rechts unten.

    Telefon:

    Wenn Sie sich telefonisch bei der Volksanwaltschaft beschweren möchten,
    haben Sie 2 Möglichkeiten:

    Sie können die Service-Nummer 0800 / 223 223 anrufen.
    Diese Service-Nummer ist gratis.

    Oder Sie rufen die Telefon-Nummer (01) 515 05 - 0 an.
    Diese Telefon-Nummer ist nicht gratis.

     

    Fax:

    Sie können auch ein Fax an die Volksanwaltschaft schicken.
    Die Fax-Nummer ist: (01) 515 05 - 150.

     

    E-Mail:

    Sie können der Volksanwaltschaft auch ein E-Mail schreiben.
    Die E-Mail-Adresse ist: post@volksanwaltschaft.gv.at
    Ein E-Mail an die Volksanwaltschaft darf nicht größer als 5 MB sein.

     

    Elektronisches Beschwerde-Formular: 

    Sie können sich auch mit dem elektronischen Beschwerde-Formular bei der Volksanwaltschaft beschweren.
    Das elektronische Beschwerde-Formular finden Sie hier.

     

    Post:

    Sie können der Volksanwaltschaft auch einen Brief schreiben. Die Adresse der Volksanwaltschaft ist:

    Volksanwaltschaft
    Singerstraße 17
    Postfach 20
    1015 Wien

     

    Persönlich:

    Natürlich können Sie sich auch persönlich bei der Volksanwaltschaft beschweren.
    Die Volksanwaltschaft hat Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
    Die Volksanwaltschaft ist nur ein paar Minuten von der U-Bahn-Station Stephansplatz entfernt.

     

    Sprechtage:

    Es gibt in der Volksanwaltschaft auch Sprechtage. An diesen Sprechtagen können Sie Ihre Beschwerde direkt mit einem Volksanwalt besprechen. Dafür brauchen Sie aber unbedingt einen Termin. 

    Hier finden Sie alle Informationen zu den Sprechtagen und auch eine Übersicht über die Termine.

  • Welche Informationen sollte Ihre Beschwerde enthalten?

    Damit Ihre Beschwerde so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, braucht die Volksanwaltschaft einige Informationen von Ihnen.

    Für nähere Informationen klicken Sie auf den Button rechts unten.

    Name: Bitte geben Sie Ihren Namen an. Wenn Sie sich im Namen einer anderen Person beschweren, geben Sie diesen Namen bitte auch an. Außerdem brauchen Sie in diesem Fall eine schriftliche Erlaubnis von der Person, für die Sie sich beschweren.

    Behörde: Bitte geben Sie an, über welche Behörde Sie sich beschweren möchten.

    Bitte geben Sie an: Warum fühlen Sie sich von der Behörde ungerecht behandelt, über die Sie sich beschweren?

    Telefon: Bitte geben Sie Ihre Telefon-Nummer an. Wenn die Volksanwaltschaft noch Fragen zu Ihrer Beschwerde hat, kann sie Sie anrufen.

    Schicken Sie am besten alle wichtigen Informationen und Kopien von allen wichtigen Unterlagen gleich mit: Zum Beispiel Ihre Geschäftszahlen, Ihre Sozialversicherungs-Nummer oder Briefe und  E-Mails, die mit Ihrer Beschwerde zu tun haben. Dann kann die Volksanwaltschaft Ihre Beschwerde so schnell wie möglich bearbeiten.

    Alle Informationen, die Sie der Volksanwaltschaft geben, werden natürlich vertraulich behandelt. Sie dürfen an niemanden weitergegeben werden.

  • Das Beschwerde-Formular

    Es gibt ein eigenes Beschwerde-Formular für Ihre Beschwerde. Darin werden alle Informationen abgefragt, die die Volksanwaltschaft von Ihnen braucht. Eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist kostenlos.

    Hier finden Sie das Beschwerde-Formular zum Ausdrucken.

    Hier finden Sie das Beschwerde-Formular auf Englisch.
    Please find the complaint form in English here.

    Natürlich können Sie die Volksanwaltschaft für Ihre Beschwerde auch anrufen oder und einen Brief oder ein E-Mail schreiben. Oder Sie kommen persönlich zur Volksanwaltschaft.

    Alle Kontakt-Informationen finden Sie hier.

  • Das elektronische Beschwerde-Formular

    Mit diesem elektronischen Beschwerde-Formular können Sie Ihre Beschwerde gleich am Computer ausfüllen und an die Volksanwaltschaft senden. Sie müssen nichts ausdrucken.

    Für weitere Erklärungen zum Ausfüllen des elektronischen Beschwerde-Formulars klicken Sie auf den Button rechts unten.

    Sie brauchen dazu eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur.
    Bürgerinnen und Bürger können sich eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur einrichten lassen.

    Mit der Handy-Signatur können Sie im Internet nachweisen, wer Sie sind.
    Wenn Sie die Handy-Signatur haben möchten, müssen Sie sie auf einem Bezirksamt einrichten lassen. Das ist kostenlos. Sie brauchen dafür nur ein Handy.

    Auch mit der Bürgerkarte können Sie im Internet nachweisen, wer Sie sind.
    Auch die Bürgerkarte müssen Sie auf einem Bezirksamt einrichten lassen. Sie wird auf Ihrer e-card abgespeichert. Ihre e-card ist dann auch Ihre Bürgerkarte.

  • Sprechtage

    Es gibt in der Volksanwaltschaft auch Sprechtage. An diesen Sprechtagen können Sie Ihre Beschwerde direkt mit einem Volksanwalt besprechen. Dafür brauchen Sie aber unbedingt einen Termin.

    Sprechtage in den einzelnen Bundesländern

    • Wien

      Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.

      Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.

    • Niederösterreich

      Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.

      Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.

    • Oberösterreich

      Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.

      Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.

    • Burgenland

      Volksanwalt Bernhard Achitz wird folgende Sprechtage abhalten:

      27. Mai 2024, von 09:00 Uhr, 7000 Eisenstadt
      Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landhaus Alt, Europaplatz 1

      Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:

      Büro Volksanwalt Bernhard Achitz
      Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
      Telefon +43 / (0)1 / 515 05 – 119
      Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 – 119
      E-mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.at


    • Steiermark

      Volksanwalt Bernhard Achitz wird folgende Sprechtage abhalten:

      13. Mai 2024, von 10:00 Uhr, 8020 Graz
      Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Burggasse 2

      Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:

      Büro Volksanwalt Bernhard Achitz
      Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
      Telefon +43 / (0)1 / 515 05 – 119
      Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 – 119
      E-mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.at


      Volksanwalt Walter Rosenkranz wird folgende Sprechtage abhalten:

      23. April 2024, von 08:00 bis 11:00 Uhr, 8230 Hartberg
      Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, Tiefgeschoß, Seminarraum 1

      23. April 2024, von 13:00 bis 16:00 Uhr, 8750 Judenburg
      Bezirkshauptmannschaft Murtal, Kapellenweg 11, 7. Stock, Sitzungszimmer Nr. 701

      Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:

      Büro Volksanwalt Walter Rosenkranz
      Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
      Telefon +43 / (0)1 / 515 05 - 121
      Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 - 121
      E-mail: vac@volksanwaltschaft.gv.at  


    • Kärnten

      Volksanwalt Bernhard Achitz wird folgende Sprechtage abhalten:

      03. Mai 2024, von 09:00 Uhr, 9500 Villach
      Stadtgemeinde Villach, Rathausplatz 1

      Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:

      Büro Volksanwalt Bernhard Achitz
      Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
      Telefon +43 / (0)1 / 515 05 – 119
      Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 – 119
      E-mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.at


      Volksanwalt Walter Rosenkranz wird folgende Sprechtage abhalten:

      24. April 2024, von 08:30 bis 11:30 Uhr, 9500 Villach
      Bezirkshauptmannschaft Villach-Land, Meister Friedrich-Str. 4, 2. Stock, Sitzungszimmer 2.28

      24. April 2024, von 12:30 bis 15:30 Uhr, 9100 Völkermarkt
      Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, Spanheimergasse 2, Amtsgebäude 1, 1. Stock, Zimmer 101

      Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:

      Büro Volksanwalt Walter Rosenkranz
      Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
      Telefon +43 / (0)1 / 515 05 - 121
      Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 - 121
      E-mail: vac@volksanwaltschaft.gv.at  


    • Salzburg

      Volksanwältin Gaby Schwarz wird folgende Sprechtage abhalten:

      25. Juni 2024, von 10:00 bis 12:00 Uhr, 5400 Hallein
      BH Hallein, Schwarzstraße 14, Sitzungszimmer, 4. Stock

      25. Juni 2024, von 13:30 bis 15:30 Uhr, 5020 Salzburg
      Schloss Mirabell Salzburg (MA Salzburg), Mirabellplatz 4, Salome Alt Zimmer EG, Eingang 5

      Anmeldungen schriftlich oder telefonisch an:

      Büro Volksanwältin Gaby Schwarz
      Singerstraße 17, Postfach 20, 1015 Wien
      Telefon +43 / (0)1 / 515 05 - 131
      Kostenlose Rufnummer 0800 223 223 - 131
      E-mail: vab@volksanwaltschaft.gv.at
       


    • Tirol

      Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.

      Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.

    • Vorarlberg

      Die nächsten Sprechtage werden derzeit terminlich fixiert, Details und Anmeldemöglichkeiten sind danach hier abrufbar.

      Auch in der Zwischenzeit können Sie sich selbstverständlich mit Ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden. Alle Kontaktdetails finden Sie hier.