• Alles über die Volksanwaltschaft

    Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Ihre Aufgaben sind in der Bundesverfassung und dem Volksanwaltschaftsgesetz festgelegt. Sie geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach und überprüft die Arbeit der öffentlichen Verwaltung.

    Die Volksanwaltschaft setzt sich mit konkreten Empfehlungen dafür ein, dass die Verwaltungsbehörden Fehler korrigieren oder deren negative Auswirkungen beseitigen.

  • Aufgaben und Zuständigkeiten

    Die Volksanwaltschaft zählt zu den „Obersten Organen“ der Republik Österreich und kontrolliert seit 1977 auf Grundlage der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung. Seit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern.

    Kontrolle der öffentlichen Verwaltung

    Die Volksanwaltschaft prüft alle Behörden, Ämter und Dienststellen des Bundes, der Länder und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet. In Tirol und Vorarlberg untersucht die Volksanwaltschaft nur Beschwerden über die Bundesverwaltung, da die Landtage dort eigene Landesvolksanwältinnen und Landesvolksanwälte bestellen.

    Die Volksanwaltschaft prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt. Wenn die Volksanwaltschaft einen Missstand vermutet, kann sie auch von Amts wegen – also ohne eine konkrete Beschwerde – tätig werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren bei der Volksanwaltschaft.

    Schutz und Förderung von Menschenrechten

    Die Volksanwaltschaft kontrolliert gemeinsam mit ihren Kommissionen alle Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der Freiheit kommt oder kommen kann. Sie überprüft des Weiteren Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen sowie die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch die Verwaltung, insbesondere bei Abschiebungen und Demonstrationen. Hier finden Sie weitere Informationen zur präventiven Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft.

    Volksanwaltschaft unterstützt Gesetzgeber

    Wie sich Gesetze auf den Alltag der Menschen tatsächlich auswirken, zeigt sich oftmals erst, wenn Vorschriften von Behörden angewendet werden. Bei der Kontrolle werden Bruchstellen oder Unzulänglichkeiten von Gesetzen transparent. Diese Erfahrungen bringt die Volksanwaltschaft in den laufenden Gesetzgebungsprozess ein, indem bei Begutachtungsverfahren Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen verfasst und dem Nationalrat oder einem Landtag übermittelt werden. Eine Übersicht der wichtigsten Stellungnahmen der vergangenen Jahre finden Sie hier.

    Die Volksanwaltschaft macht den Gesetzgeber auch auf bestehende problematische Gesetzesbestimmungen aufmerksam und erarbeitet Vorschläge für Verbesserungen in Form von legislativen Anregungen. Eine Übersicht dazu finden Sie im jeweiligen Jahresbericht der Volksanwaltschaft.

    Die Volksanwaltschaft ist darüber hinaus ermächtigt, bei Bedenken die Gesetzesmäßigkeit einer Verordnung einer Bundes- oder Landesbehörde überprüfen zu lassen. In diesem Fall kann sie einen entsprechenden Antrag an den Verfassungsgerichtshof stellen. Die Volksanwaltschaft wirkt außerdem an Petitionen und Bürgerinitiativen mit, die an den Nationalrat gerichtet sind. Sie erarbeitet entsprechende Stellungnahmen und übergibt diese dem Parlament oder dem jeweiligen Landtag.

  • Die Volksanwälte

    Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiedergewählt werden können. Derzeit sind Gaby Schwarz, Mag. Bernhard Achitz und Dr. Walter Rosenkranz die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Sie wurden vom Nationalrat für die Amtsperiode bis 30. Juni 2025 gewählt. 

  • Organisation

    Jeweils ein Mitglied der Volksanwaltschaft führt den Vorsitz. Dieser wechselt jedes Jahr im Juli. Alle wichtigen Angelegenheiten werden gemeinsam beraten und beschlossen. Zu Beginn ihrer Funktionsperiode vereinbaren die Mitglieder der Volksanwaltschaft eine Geschäftsverteilung. Darin wird festgelegt, welchen Geschäftsbereich jedes Mitglied übernimmt und für welche Verwaltungsbereiche es damit verantwortlich ist.

    In der Volksanwaltschaft sind derzeit rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Rund die Hälfte sind als Juristinnen und Juristen mit den Prüffällen befasst. Der Auskunftsdienst und die Sekretariate der Volksanwältinnen und Volksanwälte sind Anlaufstellen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

    Seit September 2009 ist die Volksanwaltschaft auch Sitz des Generalsekretariates des International Ombudsman Institute (IOI). Das IOI ist eine internationale Organisation, die die Zusammenarbeit von unabhängigen nationalen Verwaltungskontrollorganen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unterstützt.

    Von der Volksanwaltschaft wurden mit 1. Juli 2012 sechs Kommissionen eingesetzt. Diese wurden mit 1. Juli 2021 um eine Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug erweitert. Sie kontrollieren alle Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen Gefahr laufen, Misshandlungen, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt zu sein. Der neu eingerichtete Menschenrechtsbeirat berät die Mitglieder der Volksanwaltschaft bei ihren neuen Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte.

    Das Organigramm der Volksanwaltschaft bietet einen Überblick über die Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten.

  • Geschichte

    Bereits in den Jahren nach Ende des Zweiten Weltkrieges forderten einzelne Politiker eine Ombudsman-Einrichtung in Österreich. Doch erst in den 1970er Jahren wurde die Volksanwaltschaft eingerichtet.

  • Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen der Volksanwaltschaft, ihrer Kommissionen und des Menschenrechtsbeirates sind im Bundes-Verfassungsgesetz, im Volksanwaltschaftsgesetz sowie in der Geschäftsordnung und der Geschäftsverteilung geregelt.