BRINEK: Nachbarn ohne Rechte?

12. Februar 2011

Volksanwältin Gertrude Brinek präsentierte zwei Fälle aus Niederösterreich, in denen sich Nachbarn beschwerten, dass sie gegen die Bauvorhaben und Bautätigkeiten am Nachbargrund macht- und rechtlos sind. In beiden Fällen wurde ein sogenanntes "vereinfachtes Bauverfahren" durchgeführt, da davon ausgegangen wurde, dass die Nachbarrechte nicht berührt seien.

Fall eins: Ein Ehepaar aus Mauerbach bei Wien kritisierte die Gemeinde, weil die Nachbarn ihr Wohnhaus ohne Bauverhandlung aufstocken durften. Die Betroffenen nahmen Akteneinsicht, der vorliegende Plan war teilweise handschriftlich ausgebessert und die Lage der Nachbarobjekte gar nicht eingezeichnet. Die Aushändigung von Kopien wurde von der Gemeinde verweigert und auf Einwendungen nicht reagiert. Volksanwältin Brinek forderte die umgehende Zustellung eines gültigen Bescheides bzw. eine Absprache über die Einwendungen.

Im zweiten Fall ging es um einen geplanten Kindergarten in Brunn am Gebirge bei Wien. Auch bei diesem Bauverfahren sind eine Bauverhandlung und die Anhörung von Einwänden der Nachbarn bezüglich der zu erwarteten Lärmentwicklung unterblieben. Volksanwältin Brinek forderte die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und ein rasches Berufungsverfahren. Der Bürgermeister stellte während der Sendung eine Lösung in Aussicht, so würden z.B. in unmittelbarer Nähe der Grundgrenze keine Spielgeräte aufgestellt, um die Lärmentwicklung möglichst gering zu halten.

Der zur Sendung erschienene Vertreter des Landes Niederösterreich merkte an, dass für beide Bauvorhaben die Anwendung eines vereinfachten Bauverfahrens nicht angebracht sei sondern nur in Fällen, in denen man "auf der sicheren Seite sei". Volksanwältin Brinek abschließend: "Ich erwarte mir, dass an die Gemeinden eine klare Empfehlung ergeht, wie mit vereinfachten Bauverfahren umzugehen ist."

 

Nachgefragt: Jahrelange Verzögerung bei einem Pachtgrundkauf

Im Fall des Kaufes jenes Schrebergartens in Wien-Floridsdorf, den eine Pensionistin bereits seit 50 Jahren gepachtet hatte, berichtete die Volksanwältin von einem Teilerfolg. Der Teilungsplan wurde mittlerweile fertig gestellt und durchgeführt. Da das Grundstück nunmehr an den Sohn der ursprünglichen Pächterin übergeben wurde, muss dieser allerdings den aktuellen Verkehrswert bezahlen. Die Abwicklung des Kaufes sollte spätestens Ende 2011/Anfang 2012 umgesetzt sein.