Massive Beeinträchtigung durch türkischen Kulturverein

27. Februar 2016

Mittlerweile wurde das Gebäude auch mehrfach umgebaut – die dafür nötigen Genehmigungen liegen allerdings nicht vor. Der betroffene Nachbar hat bereits im Sommer 2014 bei den Behörden die unzumutbaren Zustände gemeldet und angezeigt, geändert hat sich jedoch bis dato nichts. Das ohnehin erst im Februar 2015 seitens der Gemeinde ausgesprochene Nutzungsverbot wird laut Auskunft des Nachbarn schlichtweg nicht eingehalten und auch darauf reagieren die Behörden nicht.

Volksanwältin Brinek weist darauf hin, dass ein aufrechtes Nutzungsverbot auch bei laufendem Verfahren eingehalten werden muss bzw. im Fall der Nichteinhaltung Strafen verhängt werden sollten: „Aufgrund der geänderten Bedingungen müssen umgehend bautechnische Voraussetzungen wie Statik, Fluchtwege oder Brandgefahr geprüft werden. Ich wundere mich wirklich über die Untätigkeit der Behörden.“ Spätestens die anschauliche Schilderung über Feste, anlässlich derer über 150 Autos vorgefahren sind, hätten den dringenden Handlungsbedarf gezeigt.

Die Volksanwältin fordert den prompten Abschluss der Genehmigungsverfahren und im Zuge dessen eine Lösung für das offenkundige Verkehrsproblem. Dr. Brinek dazu: „Mit dieser Vorgehensweise fördert man sicher nicht das Vertrauen der Bürger in einen Rechtsstaat. Ordentlich und rasch durchgeführte Genehmigungsverfahren geben Betreibern und Anrainern gleichermaßen Rechtssicherheit!“

 

Nachgefragt: Aufregung um Funkmast

Im Falle der Aufregung um die Errichtung eines Funkmastes für Einsatzkräfte in Kitzeck gibt es eine positive Wendung. Am ursprünglich von der einreichenden Stelle vorgesehenen und einem Großteil der Bürger bevorzugten Standort wird nun der Mast errichtet. Der aus nicht nachvollziehbaren Gründen erwogene Alternativstandort wurde verworfen. Die von der Gemeinde angekündigte Bürgerbefragung hatte ein eindeutiges Ergebnis gezeigt.

Volksanwältin Brinek zeigt sich erfreut über die Entscheidung, weist jedoch noch einmal darauf hin, dass diese Befragung völlig überflüssig gewesen sei und keinerlei Einfluss auf das Bewillligungsverfahren hätte nehmen können: „Eine Befragung über Standorte von Sendemasten zeigt lediglich die Meinung der Bürgerinnen und Bürger auf. Diese haben jedoch keine Parteienstellung. Darüber hinaus ist das Land Steiermark Antragsteller und somit die Gemeinde nicht zuständig.“