Zehn Wochen nach OGH-Urteil: Wann kommen neue Kinderbetreuungsgeld-Richtlinien aus dem Familienministerium?

4. September 2023

„Vor ziemlich genau zehn Wochen hat Bettina G. das Kinderbetreuungsgeld, auf das sie mehr als acht Jahre warten musste, per Höchstgerichtsurteil zuerkannt bekommen. Inzwischen wurde es auch ausgezahlt“, erinnert Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die Frage ist aber, ob Familienministerin Susanne Raab mittlerweile endlich etwas unternommen hat, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen, und entsprechende Richtlinien ausgegeben hat.“ Denn immer wieder melden sich betroffene Eltern bei der Volksanwaltschaft.

„Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und auch die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, so Achitz.

Die Vorgeschichte: Die betroffene Mutter, Bettina G., hatte sich bereits 2017 an die Volksanwaltschaft gewandt, die seitdem mehrfach auf ihren Fall aufmerksam gemacht und sich intensiv um eine Lösung bemüht hat. Die Familie, die nun vom OGH Recht bekommen hat, wartete schon seit achteinhalb Jahren auf das Kinderbetreuungsgeld, obwohl sie mehrere Bestätigungen der ausländischen Behörde vorgelegt hatte, dass sie keinen Anspruch auf dortige Familienleistungen hat. Weil die Behörde auch nach der Kritik der Volksanwaltschaft nicht einlenken wollte, ist die Mutter mit Hilfe des AK Rechtsschutz vor Gericht gezogen. Trotz zweier vorinstanzlicher Urteile zu Gunsten der Familie ging die Behörde aber erneut in Berufung – der OGH hat Ende Juni rechtskräftig entschieden, dass sie das Kinderbetreuungsgeld nachbezahlt bekommen muss.

Anweisungen des Familienministeriums EU-rechtswidrig

Achitz: „Es ist dringend an der Zeit, hier etwas zu ändern. Damit Familien mit dem Kinderbetreuungsgeld jene Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Die Behörden müssen familienfreundlicher handeln, aber auch die gesetzlichen Grundlagen müssen verbessert und vereinfacht werden. Das Ministerium muss seine Weisungen ändern! Außerdem widerspricht der Vollzug des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in mehreren Punkten EU-rechtlichen Vorgaben.“

„Aber nicht nur bei der AK, auch bei der Volksanwaltschaft häufen sich die Beschwerden, und im Gegensatz zu anderen Behörden ist die Lösungsbereitschaft bei Familienministerin Susanne Raab nicht sehr ausgeprägt“, kritisiert Volksanwalt Achitz.

Viele Problemfelder in der Familienpolitik

Aber nicht nur in diesem Punkt gibt es Probleme, auch sonst häufen sich bei der Volksanwaltschaft Beschwerden, die das Familienministerium betreffen. „Aber im Gegensatz zu anderen Behörden ist die Lösungsbereitschaft bei Familienministerin Susanne Raab nicht sehr ausgeprägt“, kritisiert Volksanwalt Achitz. Einige der wiederholt auftretenden Beschwerdeanlässe:

  • Mutter-Kind-Pass-Bestätigung nicht eingeschickt – 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld weg
  • Langes Warten auf Familienbeihilfe in Zeiten der Teuerung
  • Hauptwohnsitzmeldung vergessen – kein Kinderbetreuungsgeld
  • Bedenkliche Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds – bis zu 12.000 Euro weniger
  • Ein Tag zu lang krank – kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

 

Auf einen weiteren Kritikpunkt der Volksanwaltschaft hat der Gesetzgeber bereits reagiert: Nachdem eine alleinerziehende Mutter nach dem Tod des Vaters kein Kinderbetreuungsgeld erhalten hatte, wurde die Einführung einer Härtefallklausel beschlossen.

 

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.